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Unsere Betreuungsangebote

Die Gemeinde Assamstadt bietet in den Räumlichkeiten der Grundschule eine Betreuung vor und nach dem Unterricht an.

Wir haben für Sie folgende PDF's als Download bereit gestellt

Interkommunale Ferienbetreuung für Grundschulkinder

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG).

Demnach haben Grundschulkinder (laut § 24a SGB VIII), beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert. Der Anspruch auf ganztägige Förderung umfasst auch die Schulferien im Umfang von 8 Zeitstunden an Werktagen, mit einer Schließzeit von 20 Tagen.

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Ahorn Assamstadt und Boxberg und unter Berücksichtigung der 20 Schließtage, wird im Schuljahr 2026/27 für folgende Ferien eine Betreuung für Grundschulkinder aller drei Gemeinden angeboten:

Boxberg

  • Herbstferien (26. – 30. Oktober 2026)
  • Osterferien (24. März – 2. April 2027)
  • Sommerferien (30. August – 10. September 2027 – nur für Boxberg)

Ahorn

  • Faschingsferien (10. – 12. Februar 2027)
  • Pfingstferien (24. – 28. Mai 2027)
  • Sommerferien (09. – 13. August 2027 und 30. August – 3. September 2027)

Assamstadt

  • Weihnachtsferien (4. – 5. Januar 2027)
  • Brückentag (7. Mai 2027)
  • Pfingstferien (18. – 21. Mai 2027)
  • Sommerferien (29. Juli – 6. August und 6. – 10. September 2027)

Anmeldungen sind ab dem 13. Juli 2026 möglich.

Die Anmeldefrist für die Herbst- und Weihnachtsferien endet am 29.07.2026, für alle weiteren Ferien am 01.11.2026.

Es können auch 2. bis 4. Klässler angemeldet werden. Aufgrund des Rechtsanspruchs werden aber 1. Klässler bevorzugt.

Wir bitten um Beachtung: Die Ferienbetreuung steht ausschließlich Kindern zur Verfügung, die bereits die Grundschule besuchen. In der Übergangszeit zwischen der Kita-Entlassung und dem offiziellen Schulbeginn besteht leider kein Anspruch auf Betreuung.

Betreuungsorte und -zeiten

Die Betreuung findet – abhängig von den jeweiligen Ferienzeiten – an folgenden Standorten statt:

Ahorn: Lernhaus Ahorn, Schulstraße 31, 74744 Ahorn-Eubigheim

Assamstadt: Grundschule, Wännleinweg 2, 97959 Assamstadt

Boxberg: Medien- und Kulturzentrum, Seebuckel 20, Boxberg

Die Betreuungszeiten sind (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr, optional bis 15:30 Uhr

Kosten (inkl. Frühstück)

Modul VÖ

7:30 bis 13:30 Uhr: 16,00 € pro Kind und Tag (14,00 € für Geschwisterkinder)

Modul GT

7:30 bis 15:30 Uhr: 20,00 € pro Kind und Tag (18,00 € für Geschwisterkinder)

Ab dem dritten, gleichzeitig betreuten Kind ist die Betreuung kostenfrei.

Die Ferienbetreuung ist grundsätzlich ausschließlich wochenweise buchbar. Sollte in Ausnahmefällen lediglich ein beweglicher Ferientag betreut werden oder sich eine Ferienwoche aufgrund eines gesetzlichen Feiertags verkürzen, wird das Betreuungsentgelt anteilig entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungstage berechnet.

Bearbeitungsgebühr bei Abmeldung

Bei einer Abmeldung von der Ferienbetreuung wird folgende Bearbeitungsgebühr fällig:

Bei einer Abmeldung von 4 Wochen vor Beginn: Erstattung von 50 % der Kosten; bei einer Abmeldung spät. 2 Wochen vor Beginn werden keine Kosten erstattet.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in Boxberg und Assamstadt ausschließlich online über Feripro. In Ahorn erfolgt die Anmeldung über die Homepage.

Hier geht’s zum Anmeldeportal

https://assamstadt.feripro.de

Link Boxberg

https://boxberg.feripro.de

Link Ahorn

https://www.gemeindeahorn.de/leben-und-wohnen/bildung-und-betreuung/schule